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Paragraph 10 (2)e Schülersprecher/innen als stimmberechtigte Mitglieder


„zwei Schülersprecher/innen aus verschiedenen Schularten“

Begründung: Die wachsende Bedeutung der Schule (zeitlich, Lebensraum auch freizeitpädagogisch, Ort für Jugendarbeit, …) lässt die Begründung, dass Schülersprecher/innen nach dem Schulrecht keine Delegierte der Schüler/innen/schaft sondern persönliche Repräsentanten sind – und sie deshalb lediglich beratende Mitglieder der VV sein können – in den Hintergrund treten. Status aufwerten!


Diskussionen

  • Michael_Voss Sonstige Jugendverbände ist dafür
    +4

    Wäre ein Versuch wieder mehr Jugensprecher/innen in die Versammlung zu bringen. Gefühlt nehmen immer weniger an den Vollversammlungen teil. Wählen dürfen, ist sicher eine Form von Statusaufwertung!

  • UdoRathje mittlere und mittelgroße Jugendringe Jugendverbände ist dagegen
    +1

    Ich sehe das sehr kritisch.

    • Die Schülersprecher werden nach aktueller Satzung von dem Jugendring-Vorstand berufen. Hätten diese Stimmrecht wäre das nicht mit der basisdemokratischen Zusammensetzung konform.

    • Die Struktur der Bayerischen Schulen wäre nicht in der Lage die Schülersprecher zu wählen. Folglich müsste Jugendring diese Wahlen organisieren.

    • Der Auffand dazu wäre immens und stünde in keinem Verhältnis zum Ertrag

    • Es würde so etwas wie ein Kreis- Schülersprecher entstehen (der dann ja demokratisch legitimiert wäre), anders als im momentanen Kommentar zur Satzung beschrieben "Bei den Schülersprechern/innen (Buchst. b)) handelt es sich auf‑ grund des bestehenden Schulrechts nicht um Vertreter/innen bzw. Delegierte der Schüler/innen/schaft, sondern um persönliche Repräsentant/innen der Schüler/innen und ihrer Erfahrungen."

    • Sollte es irgendwann einmal einen solchen Kreis-Schülersprecher geben wäre ich sofort dafür ihm eine Stimme zu geben.

  • KimLinoh Jugendverbände
    +1

    Es muss aber gleichzeitig festgelegt werden, wie diese Schülersprecher bestimmt werden. Gerade wenn viele Schulen im Einzugsgebiet sind, muss geklärt werden, wie die Schulen den "Delegierten" ermitteln. Oft gibt es ja auch Konflikte und Machtgerangel unter den Schulen - hier muss klar geregelt werden, wie die Stimmberechtigten ihre Stimme bekommen...

    • Karl_Bierl Bezirksjugendringe
      +1

      Ich möchte aber zu bedenken geben, dass ein Stimmrecht für die Schülersprecher/innen auch Probleme hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Vollversammlung geben kann, wenn die SMV-Vertreter nämlich ihr Stimmrecht nicht wahrnehmen. Nach meiner Erfahrung liegt der Grund, warum Schülersprecher/-innen eher selten an VV´s teilnehmen, vor allem darin, dass die vielen Regularien abschrecken und dass die VV´s zu wenig mit ihren eigenen Aktivitäten zu tun haben.

      • MartinBr mittlere und mittelgroße Jugendringe
        +1

        Allerdings gibt es kaum einen nachvollziehbaren Grund (aus Sicht der SMV-Vertreter) ihrer Teilnahme an der VV nachzukommen. Um zu zeigen, dass auch ihre Meinung zählt würde ich ihnen ein Stimmrecht zugestehen. Dadurch werden junge Menschen, so finde ich, auch an die Verbandsarbeit herangeführt. Ohne Stimme wirken SMV-Vertreter eher als Unbeteiligte. Allerdings sollten ein Fernbleiben von der VV nicht zur Minderung der Beschlussfähigkeit führen. Aus diesem Grund sollten meiner Meinung nach SMV-Vertreter als "optionale" Stimme installiert werden, also mit einem Sonderstatus, sodass die Beschlussfähigkeit nicht darunter leidet (insofern das umsetzbar ist). Wir müssen bedenken, dass gerade Schüler, also junge Menschen Zielgruppen der Jugendarbeit sind. Deshalb sollte es einem jungen Menschen möglichst einfach gemacht werden Zugang zur Jugendarbeit zu erhalten und diese mitzugestalten.

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