Adhocracy funktioniert am besten, wenn JavaScript aktiviert ist.
Diese Adhocracy-Installation wurde eingefroren. Du kannst alles ansehen aber nichts bearbeiten. Bei Interesse an der Durchführung von Jugendbeteiligungsprojekten besuche bitte unsere neue Plattform opin.me.
Sie können sich mit verschiedenen externen Benutzerkonten anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung durch externe Anbieter riskant für Ihre Privatsphäre und Sicherheit sein kann.
Diese Gruppe ist eingefroren - Bearbeiten oder Hinzufügen von neuen Beiträgen ist nicht möglich.
Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe besitzen als Gliederungen des Bayerischen Jugendrings keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Rechtsaufsicht über die Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe wird grundsätzlich vom Landesvorstand ausgeübt.
In "Absprache" würde also nicht reichen. Die Gründung/Rechtsgeschäfte benötigten immer die Zustimmung des Landesvorstandes.
Auf jeden Fall ein Thema, was gerade für die Großstadtjugendringe diskutiert werden muss. Benötigt aber zuvor eine gründliche Diskussion mit Blick auf das Gesellschaftsrecht.
Michael_Voss Sonstige Jugendverbände
Siehe hierzu §8 und §17 der Satzung:
Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe besitzen als Gliederungen des Bayerischen Jugendrings keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsaufsicht über die Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe wird grundsätzlich vom Landesvorstand ausgeübt.
In "Absprache" würde also nicht reichen. Die Gründung/Rechtsgeschäfte benötigten immer die Zustimmung des Landesvorstandes.
Auf jeden Fall ein Thema, was gerade für die Großstadtjugendringe diskutiert werden muss. Benötigt aber zuvor eine gründliche Diskussion mit Blick auf das Gesellschaftsrecht.