BJR ist dagegen
+3

Mit Beschluss des letzten Hauptausschusses und der Genehmigung durch das Sozialministerium ist dies bereits der Fall: Stimmenthaltungen sind keine gültigen Stimmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigt und die Wahl annimmt.