Mit Beschluss des letzten Hauptausschusses und der Genehmigung durch das Sozialministerium ist dies bereits der Fall: Stimmenthaltungen sind keine gültigen Stimmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten auf sich vereinigt und die Wahl annimmt.
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