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Bereits heute steht den Gliederungen bei Streitigkeiten untereinander der zivilprozessliche Weg nicht offen, weil sie nicht eigenständig rechtsfähig sind - sie können sich dabei nur vom BJR vertreten lassen - bei einem Streit zwischen Gliederungen hieße das der BJR müsst gegen den BJR klagen - was rechtlich nicht möglich ist, deshalb der Vorschlag mit dem Schiedsgericht
ManfredGahler Bezirksjugendringe große Jugendringe
Bereits heute steht den Gliederungen bei Streitigkeiten untereinander der zivilprozessliche Weg nicht offen, weil sie nicht eigenständig rechtsfähig sind - sie können sich dabei nur vom BJR vertreten lassen - bei einem Streit zwischen Gliederungen hieße das der BJR müsst gegen den BJR klagen - was rechtlich nicht möglich ist, deshalb der Vorschlag mit dem Schiedsgericht