ManfredGahler Bezirksjugendringe große Jugendringe
+3

Bereits heute steht den Gliederungen bei Streitigkeiten untereinander der zivilprozessliche Weg nicht offen, weil sie nicht eigenständig rechtsfähig sind - sie können sich dabei nur vom BJR vertreten lassen - bei einem Streit zwischen Gliederungen hieße das der BJR müsst gegen den BJR klagen - was rechtlich nicht möglich ist, deshalb der Vorschlag mit dem Schiedsgericht