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    ManfredGahler Bezirksjugendringe große Jugendringe · angelegt
     

    Bereits heute steht den Gliederungen bei Streitigkeiten untereinander der zivilprozessliche Weg nicht offen, weil sie nicht eigenständig rechtsfähig sind - sie können sich dabei nur vom BJR vertreten lassen - bei einem Streit zwischen Gliederungen hieße das der BJR müsst gegen den BJR klagen - was rechtlich nicht möglich ist, deshalb der Vorschlag mit dem Schiedsgericht