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Wir sehen keinen Bedarf einer Präzisierung. In § 13 (3) heißt es " In den Vorstand ... nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören". Und in § 10 (2) heißt es dann "Stimmgerechtigte Mitglieder der Vollversammlung sind.. z.B. je zwei Delgierte der... Jugendverbände". Unserer Meinung nach steht das schon sehr konkret in der Satzung und es gibt keinen Bedarf.
thomas_ettererr Jugendverbände ist dagegen
Wir sehen keinen Bedarf einer Präzisierung. In § 13 (3) heißt es " In den Vorstand ... nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören". Und in § 10 (2) heißt es dann "Stimmgerechtigte Mitglieder der Vollversammlung sind.. z.B. je zwei Delgierte der... Jugendverbände". Unserer Meinung nach steht das schon sehr konkret in der Satzung und es gibt keinen Bedarf.