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    thomas_ettererr Jugendverbände · angelegt
     

    Wir sehen keinen Bedarf einer Präzisierung. In § 13 (3) heißt es " In den Vorstand ... nicht zu den stimmberechtigten Mitgliedern der Vollversammlung gehören". Und in § 10 (2) heißt es dann "Stimmgerechtigte Mitglieder der Vollversammlung sind.. z.B. je zwei Delgierte der... Jugendverbände". Unserer Meinung nach steht das schon sehr konkret in der Satzung und es gibt keinen Bedarf.