Es scheint ja ganz so, als ob wir hier einen gewissen Interessengegensatz zwischen Jugendverbänden und KJR/SJR (und vielleicht auch zwischen Landesebene und Kreisebene) haben. Es enspricht wohl nicht dem gängigen Demokratieverständnis und dem Selbstbewusstsein der meisten KJRSJR, wenn die Jugendverbandsdelegierten auf Landesebene dank Zweidrittelmehrheit bindende Vorschriften (beispielsweise die GO und alle Vorschläge und Forderungen zur derzeitigen Satzungs- und GO-Reform) für die KJR/SJR beschließen können. (Im Extremfall wäre dies nämlich sogar gegen das Votum der Gliederungen möglich). Vielleicht müsste auch über ein Vetorecht o.ä. nachgedacht werden.
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