Ich denke das muss man zusammen mit der Zusammensetzung des HA diskutieren.
Im Moment ist die "Struktur" deutlich in der Minderheit (was auch so gewollt ist). In dieser Situation macht es Sinn einen "Minderheitenschutz" in der Satzung zu verankern. Analog zur Regelung dass KJR/SJR bei den Bezirksjugendringen im Vorstand vertreten sein müssen.
Sollte die Debatte sich in die Richtung bewegen, das die BJR-Gliederungen im HA nennenswert gestärkt werden, bräuchte es das tatsächlich nicht. Dann greift wirklich das Argument das man sonst auch die anderen "traditionellen Regelungen" verankern müsste, was wirklich Quatsch wäre.