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(1) Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/
die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/
Kreisgebiet. Er/Sie kann für konkrete Aufgaben Handlungsvollmacht
an andere Vorstandsmitglieder oder hauptberufliche Mitarbeiter/
innen erteilen.
Einen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf sehe ich nicht.
ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe
Im § 15 Vertretung bei Rechtsgeschäften
steht:
(1) Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/ die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/ Kreisgebiet. Er/Sie kann für konkrete Aufgaben Handlungsvollmacht an andere Vorstandsmitglieder oder hauptberufliche Mitarbeiter/ innen erteilen.
Einen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf sehe ich nicht.