Im § 15 Vertretung bei Rechtsgeschäften
steht:
(1) Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/ die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/ Kreisgebiet. Er/Sie kann für konkrete Aufgaben Handlungsvollmacht an andere Vorstandsmitglieder oder hauptberufliche Mitarbeiter/ innen erteilen.
Einen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf sehe ich nicht.