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    ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe · angelegt
     

    Im § 15 Vertretung bei Rechtsgeschäften

    steht:

    (1) Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/ die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/ Kreisgebiet. Er/Sie kann für konkrete Aufgaben Handlungsvollmacht an andere Vorstandsmitglieder oder hauptberufliche Mitarbeiter/ innen erteilen.

    Einen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf sehe ich nicht.

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    ChristianLoebel Bezirksjugendringe mittlere und mittelgroße Jugendringe · angelegt
     

    Im § 15 Vertretung bei Rechtsgeschäften

    steht:

    (1) Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring als der/ die örtliche Bevollmächtigte des Bayerischen Jugendrings im Stadt‑/ Kreisgebiet. Er/Sie kann für konkrete Aufgaben Handlungsvollmacht an andere Vorstandsmitglieder oder hauptberufliche Mitarbeiter/ innen erteilen.

    Einen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf sehe ich nicht.