Adhocracy funktioniert am besten, wenn JavaScript aktiviert ist.
Diese Adhocracy-Installation wurde eingefroren. Du kannst alles ansehen aber nichts bearbeiten. Bei Interesse an der Durchführung von Jugendbeteiligungsprojekten besuche bitte unsere neue Plattform opin.me.
Sie können sich mit verschiedenen externen Benutzerkonten anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung durch externe Anbieter riskant für Ihre Privatsphäre und Sicherheit sein kann.
Diese Gruppe ist eingefroren - Bearbeiten oder Hinzufügen von neuen Beiträgen ist nicht möglich.
Fehlt eine Jugendgruppe
oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab der übernächsten Sitzung verlieren, so muss der Stadt-, Kreis oder
Bezirksjugendring unverzüglich nach der zweiten Sitzung ~~den jeweiligen Landesverband, soweit vorhanden, darüber in Textform (z.B. schriftlich oder per E-Mail) informieren~~ mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die Jugendgruppe oder der Jugendverband nach Möglichkeit ihr Vertretungsrecht wieder wahrnimmt.
Begründung:
Es besteht grundsätzlich das gleiche Interesse an der Wahrnehmung des Vertretungsrechtes von Jugendgruppen (ohne Landesverbände) und Jugendverbänden. Eine Gleichbehandlung aller Mitglieder ist durch geeignete Maßnahmen anzustreben. Die Information der Landesverbandsebene kann eines dieser geeigneten Mittel sein.
KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe
Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 Satz 2 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)
Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab der übernächsten Sitzung verlieren, so muss der Stadt-, Kreis oder Bezirksjugendring unverzüglich nach der zweiten Sitzung ~~den jeweiligen Landesverband, soweit vorhanden, darüber in Textform (z.B. schriftlich oder per E-Mail) informieren~~ mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die Jugendgruppe oder der Jugendverband nach Möglichkeit ihr Vertretungsrecht wieder wahrnimmt.
Begründung: Es besteht grundsätzlich das gleiche Interesse an der Wahrnehmung des Vertretungsrechtes von Jugendgruppen (ohne Landesverbände) und Jugendverbänden. Eine Gleichbehandlung aller Mitglieder ist durch geeignete Maßnahmen anzustreben. Die Information der Landesverbandsebene kann eines dieser geeigneten Mittel sein.