Paragraph 10 (2)b Große Jugendverbände
Kann-Regelung bei der Stimmverteilung für die Großen Jugendverbände.
Problem der Sicherstellung der Beschlussfähigkeit, wenn der Verband zwar als großer Jugendverband mehr Stimmen wahrnehmen dürfte, die Vertretungsarbeit in den Versammlungen vor Ort aber trotzdem nicht geleistet werden kann.
Michael_Voss Sonstige Jugendverbände
Eine "Kann-Regelung" kann ich mir auf den ersten Blick nicht so richtig vorstellen..?! Wie solle dies erfolgen? Ich bin aber der Meinung, dass die Verpflichtung zur Mitarbeit in der VV (also z.B. durch Delegiertenteilnahme in der VV) für große Jugendverbände genauso wie für örtliche Jugendgemeinschaften gelten muss. Daher finde ich den Ansatz von Udo eigentlich nur konsequent.