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BJR

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04

    BJR: Sammelvertretungen in Sammelstimmrecht umbenennen; Vertretungsrecht bzw. -pflicht besteht, lediglich die Stimmenzahl ist begrenzt; Kriterien für die Gleichartigkeit überprüfen (v.a. in Erläuterungen)

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  • Über mehrere Jahre gab es einen Diskussionsprozess, ob bzw. wie die Prävention sexueller Gewalt in die Satzung des BJR aufgenommen werden soll. Eine entsprechende Bestimmung findet sich im Beschluss "Maßnahmenkatalog…

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 07

    BJR: dritter Spiegelstrich: - Gäste mit Rederecht gem. § 10 Abs. 6 der BJR-Satzung

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BJR_GO 09 Abs. 2

    BJR: Als Anträge zur Geschäftsordnung sind unter anderen zulässig:

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BJR_GO 03

    BJR: Regelung wenn Beschlussfähigkeit während der Sitzung wegfällt (bpsw. sobald dies feststeht, können keine Beschlüsse mehr gefasst werden, da dazu die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt werden muss)

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BezJR_GO 08

    BJR: Regelung wenn Beschlussfähigkeit während der Sitzung wegfällt (bpsw. sobald dies feststeht, können keine Beschlüsse mehr gefasst werden, da dazu die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt werden muss)

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04 Abs. 2 Sammelvertretungen

    Sammelvertretungen - Streichung der letzten zwei Sätze - jeder Verband mindestens eine volle Stimme

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BezJR_GO 07

    Protokollführung extra benennen? Könnte auch so funktionieren

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BezJR_GO 05 neu

    BJR: Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des Bayerischen Jugendrings haben gleichgeartete Jugendorganisationen eine Sammelvertretung einzugehen. Maßgeblich für die Anwendung der Sammelvertretung sind die Regelungen durch den Hauptausschuss.

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