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BJR

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  • BJR diskutierte KJR_GO 13

    Vertreter/-innen des BezJR sind in der Regel Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung, bei Vertreter/-innen des BJR sind es Mitglieder des Landesvorstands oder Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle (bspw. Geschäftsführung, Innenrevisor/-in, Justiziarin, Referent für…

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  • BJR diskutierte KJR_GO 10

    Bisher kann die Beschlussfähigkeit wegfallen, ohne dass sich Folgen daraus ergeben, da sie erst dann offiziell wegfällt, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellt. Unser Vorschlag…

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  • Gemeint ist eine Ergänzung. Delegiertenverzeichnis enthält nicht die Namen der Delegierten, sondern einen Überblick, welche Jugendorganisation wie viele Stimmen hat und damit auch die Gesamtzahl der Delegierten.

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  • BJR diskutierte Paragraph 10 Abs. 5

    Hintergrund des § 10 Abs. 5 war, dass es früher kleinere Jugendringe mit relative wenig Jugendverbänden und damit auch wenig Delegierten gab. Bei einem großen Vorstand mit 9 Personen sollte…

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  • BJR diskutierte KJR_GO 20 Abs. 5

    Mit Beschluss des letzten Hauptausschusses und der Genehmigung durch das Sozialministerium ist dies bereits der Fall: Stimmenthaltungen sind keine gültigen Stimmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der möglichen…

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04 Abs 2 Sammelvertetungen

    Alt: Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Neu: Es gilt der Grundsatz auf BJR und BezJR- Ebene, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen.

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 03

    Sind die genannten Aufgabenfelder noch aktuell oder werden Ergänzungen gewünscht? Wo und welche?

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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