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AndreasGinger

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  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe bearbeitete Argumente zu Paragraph 13 (1)

    Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter/in und mindestens drei, höchstens aber sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. (...) Ist die in der Geschäftsordnung festgelegte maximale Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht ausgeschöpft, können auf…

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  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte Paragraph 13 (1)

    Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dessen/deren Stellvertreter/in und mindestens drei, höchstens aber sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. (...) Ist die in der Geschäftsordnung festgelegte maximale Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht ausgeschöpft, können auf…

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  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte Paragraph 14 Abs. 1

    Einführung eines verbindlichen Organisationshandbuches für Gliederungen nach einer BJR-einheitlichen Grundstruktur vergleichbar der Grundsatz-Geschäftsordnung.

    § 14 Aufgabenverteilung Die interne Aufgabenverteilung innerhalb des Stadt-/Kreisjugendrings ist im Organisationshandbuch festgelegt. Dieses basiert auf dem…

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  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte KJR_GO 19 Abs. 5

    Die Frage ist auch, wie die Öffentlichkeit von den Sitzungen und den dabei behandelten Themen überhaupt erfährt (bzw. erfahren muss)?

    Vorschlag, Idee: Die Einladungen (inkl. der Tagesordnung) der Sitzungen des…

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  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte KJR_GO 19 Abs. 5

    Pro Öffentlichkeit

    ggf. Anlehnung an die Bayerische Gemeindeordnung (Streiche Gemeinderat setze Vorstand)

    § 35 (1) Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl…

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  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte Paragraph 13 Abs. 1

    Wer nach § 13 (2) als - Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r - anderes Vorstandsmitglied die Gesamtverantwortung trägt, muss m.E. voll geschäftsfähig und somit auch volljährig sein.

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  • AndreasGinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte Paragraph 12 Abs. 1 Einberufung

    statt "schriftlich oder digital ..." würde ich die Formulierung "postalisch oder per E-Mail ... " vorschlagen.

    Begründung: eigentlich wäre ja eine E-Mail auch schon schriftlich. Der Begriff "digital" könnte auch so verstanden…

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