Franz_Schenck
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Die Vollversammlung wählt ein ehrenamtliches Präsidium, das die strategische Aufsicht über die Tätigkeiten des Jugendringes hat. Die Geschäftsführung erhält die Verantwortung über das operative Geschäft und wird kontrolliert durch das ehrenamtliche…
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Streichung des letzten Satzes im §31 Abs.3
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Streichung des letzten Satzes im §31 Abs.3
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Streichung des letzten Satzes im §22 Abs. 2
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Streichung des letzten Satzes im §13 Abs. 2
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Streichung des letzten Satzes im §13 Abs. 2
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Franz_Schenck Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 4 (2): Einrichtung von Sammelvertretungen mit 2/3-Mehrheit
Es sollte der Grundsatz der basisdemokratischen Teilhabe gelten, so dass Sammelvertretungen abgeschafft werden sollten.
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Es soll eine deutliche Erleichterung geschaffen werden, bestimmte Geschäftsfelder in gGmbH`s auszulagern. Damit könnte man das finanzielle Risiko deutlich verringern. Auch im Hinblick auf eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht hätte diese Form…
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