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KJRMuenchenStadt

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 12

    Ergänzungsantrag § 12 f neu:

    eine_n Vertreter_in der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler. Diese_r Vertreter_in wird durch die Arbeitstagung der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler gewählt.

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 06

    Änderungsantrag § 6 Abs. 4a (Ergänzungen fett; Streichungen ~~)

    Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete Argumente zu Paragraph 06

    Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 Satz 2 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)

    Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 06

    Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 Satz 2 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)

    Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 04

    Änderungsantrag § 4 Abs. 1 (Streichung ~~):

    Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 03

    Ergänzungsantrag zu § 3 Abs. 1 d (Ergänzung fett):

    die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Ergänzung Absatz 1 d

    Finden wir wichtig!

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Ergänzung Absatz 1 d an

    Durch die sonst stringente Verwendung der Begriffe Jugendgruppe und Jugendverband im Wortlaut des § 12 SGB VIII in der Satzung des BJR ist diese Ergänzung sinnvoll und notwendig. Der §12…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Paragraph 6 Abs 4 a

    Paragraph 6 Abs 4 a

    Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~ Der Hauptausschuss erstellt hierzu…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Paragraph 6 Abs 4 a an

    Paragraph 6 Abs 4 a

    Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~ Der Hauptausschuss erstellt hierzu…

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