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Michael_Voss
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Aus von Christian besagten Gründen übt z.B. der Präsident des BJR kein Stimmrecht im Hauptausschuss aus. Als Vorsitzender des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt habe ich auch nie ein mögliches Stimmrecht in der Vollversammlung…
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Siehe hierzu §8 und §17 der Satzung:
Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe besitzen als Gliederungen des Bayerischen Jugendrings keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsaufsicht über die Stadt-/Kreisjugendringe und Bezirksjugendringe wird grundsätzlich vom Landesvorstand…
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