sjr87435
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Wir sehen ein Aufsichtsratsmodell nur bei wirklich großen Jugendringen als sinnvoll an. Diese Struktur verändert die Jugendringe völlig, löst unser Alleinstellungsmerkmal ab und hat signifikante Wirkung in alle Bereiche. Dies…
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Wir sehen eine hauptamtliche Besetzung von Vorsitzenden kritisch. Zum einen warum soll die jeweilige Gebietskörperschaft die Kosten übernehmen und zum anderen Verlust unseres Alleinstellungsmerkmales (wirkliche Ehrenamtlichkeit) und darüber hinaus glauben…
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Ist dies in der Satzung zu regeln. Aus meiner Sicht gehört dies in die Finanzordnung.
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Ich denke dass die Jugendringe stärker im Hauptausschuss vertreten sein wollen. Wir schlagen vor dass jeweils zwei Vorsitzende der Großstadtjugendringe, der großen Jugendringe und der mittleren Jugendringe stimmberechtigte Mitglieder sind.…
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Entgegen den Vorschlägen (Aufsichtsrat/Präsident KJR) möchten wir einen neuen/alten Aspekt einbringen. Die Satzung sollte von der Grundstruktur erhalten bleiben - sichert unser Alleinstellungsmerkmal und die gewünschte Entlastung des Vorstandes und…
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Anliegen: konsequentere Mitarbeit von Jugendverbänden beim Jugendring, vor allem nach Beschlüssen der Vollversammlung. Die Mitgliedverbände sind zwar verpflichtet „bei den Gremien des BJR mitzuarbeiten und mitzubeschließen“. Die einzige Konsequenz wird…
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