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KJRMuenchenStadt

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete Argumente zu Paragraph 35

    Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):

    Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.

    Begründung: Jugendarbeit…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 35

    Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):

    Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.

    Begründung: Jugendarbeit…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 35

    Änderungsantrag § 35 Abs. 2 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):

    Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung. Der/Die Vorsitzende wird im Falle seiner/ihrer Verhinderung…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 31

    Ergänzungsantrag § 31 Abs. 2 g neu:

    Einräumung eines zeitlich begrenzten Stimmrechtes für Sprecher_innen von Jugendgruppen, die sich vor oder im Aufnahmeprozess in den BJR befinden.

    Begründung:

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 30

    Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 g neu:

    zwei gewählte Sprecher_innen aktiver Jugendgruppen, die sich vor oder im Aufnahmeprozess in den BJR befinden

    Begründung:

    Der BJR ist offen…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 30

    Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 f neu:

    zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Studierenden, wenn sich in der Gebietskörperschaft der Stadt- und Kreisjugendringe eine Hochschule befindet.

    Begründung: Es besteht…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 30

    Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 e neu:

    zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler.

    Begründung:

    Es besteht ein großes jugendpolitisches Interesse die Interessensvertretung der Schülerinnen…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 17

    Änderungsantrag § 17 Abs 7 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)

    Die Sitzungen des Landesvorstands sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.

    Begründung:…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete Argumente zu Paragraph 12

    Ergänzungsantrag § 12 g neu:

    eine_n Vertreter_in der Interessensvertretung der Studierenden. Diese_r Vertreter_in wird durch die Landes-ASten-Konferenz Bayern gewählt.

    Begründung:

    Es besteht analog zu den VJM ein…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 12

    Ergänzungsantrag § 12 g neu:

    eine_n Vertreter_in der Interessensvertretung der Studierenden. Diese_r Vertreter_in wird durch die Landes-ASten-Konferenz Bayern gewählt.

    Begründung:

    Es besteht analog zu den VJM ein…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 12

    Ergänzungsantrag § 12 f neu:

    eine_n Vertreter_in der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler. Diese_r Vertreter_in wird durch die Arbeitstagung der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler gewählt.

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 06

    Änderungsantrag § 6 Abs. 4a (Ergänzungen fett; Streichungen ~~)

    Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete Argumente zu Paragraph 06

    Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 Satz 2 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)

    Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 06

    Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 Satz 2 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)

    Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 04

    Änderungsantrag § 4 Abs. 1 (Streichung ~~):

    Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Paragraph 03

    Ergänzungsantrag zu § 3 Abs. 1 d (Ergänzung fett):

    die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe diskutierte Ergänzung Absatz 1 d

    Finden wir wichtig!

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Ergänzung Absatz 1 d an

    Durch die sonst stringente Verwendung der Begriffe Jugendgruppe und Jugendverband im Wortlaut des § 12 SGB VIII in der Satzung des BJR ist diese Ergänzung sinnvoll und notwendig. Der §12…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Paragraph 6 Abs 4 a

    Paragraph 6 Abs 4 a

    Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~ Der Hauptausschuss erstellt hierzu…

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  • KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Paragraph 6 Abs 4 a an

    Paragraph 6 Abs 4 a

    Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~ Der Hauptausschuss erstellt hierzu…

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