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Nicolas_Krajewski
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Auf KJR und SJR Ebene soll der Grundsatz der basisdemokratischen Teilhabe gelten, sodass jede Jugendorganisation, -initiative,- verbände etc. ein bzw. mehrere Stimmen haben.
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Alt: Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Neu: Es gilt der Grundsatz auf BJR und BezJR- Ebene, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen.
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