Stefan Greißinger
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§34 (7) Die betreffende Person wird dadurch in der Öffentlichkeit bloß gestellt, da bereits in allen Bereichen (Medien usw.) über sie und die drohende Abberufung diskutiert werden kann. Es vergehen bis…
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§34 (4) In unseren Augen ist das so ein Ausschluss aller Verbandslosen in der Vorstandschaft? Nicht stimmberechtigte Vertreter können nur von IHREN Verbänden und Jugendgruppen vorgeschlagen werden. Ein verbandsloser hat ja…
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§33 (2) Mit dieser Regelung besteht die Gefahr, dass man nie zu einem Beschluss kommt: Stimmenthaltungen müssen als gültige Stimmen gezählt werden und dann ist der Antrag abgelehnt. Nach dem neuen…
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§32 (2) 14 Tage vor der VVS alle Unterlagen zu versenden ist in unseren Augen unrealistisch. So früh sind nicht alle Unterlagen fertig und es ist gängige Praxis, dass Dinge als…
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§30 (3h) Regelung sollte bleiben und wird benötigt. (Wir wollen nicht §30 (2d)), da wir nicht glauben, dass das jemand umsetzen wird. Somit besteht die Gefahr, dass man bei VVS nicht…
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§30 (2d) 8 Wochen als Frist ist viel zu lange, wer plant soweit im Voraus? Schätzungshalber überlegen, wenn überhaupt, die meisten Verbände wenige Tage vor der VVS wer als Delegierter gesandt…
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Warum nicht §7,8 und 9 zusammenfassen?
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Sammelvertretungen müssen weiterhin bleiben, da man sich nie auf einen freiwilligen Zusammenschluss verlassen kann. Sympathische Gruppierungen einigen sich vielleicht noch, aber konkurrierende werden sich nicht zusammenschließen.
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Vorsitzender mind. 18 Jahre, sonst 14 Jahre
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Vorsitzender mind. 18 Jahre, sonst 14 Jahre
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Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte Paragraph 13: Schriftliche Nominierung durch Verband
Immer Mehrheit im bestehenden Vorstand sollen verbandliche Mitgleider sein, aber Aufweitung der starren Vorschrift, dass max. 2 Perosnen verbandslos sein dürfen
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würde eine Personaldiskussion in die Öffentlichkeit bringen
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Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe legte den Vorschlag Paragraph 10 Abs. 2 neu2 an
Für Verbandslose im Vorstand einführen, dass sie Stimmrecht haben
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Wenn aus einer Sammelvertretung nur 2 da sind (statt geforderten 3, vgl. Pfadfinder), danns soll keiner seine Stimme verlieren
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Stefan Greißinger mittlere und mittelgroße Jugendringe diskutierte Paragraph 03 Abs.1: Prävention sexueller Gewalt
verschlanken und entschlacken - Prävention im allgemeinen expliziter aufführen.
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verschlanken und entschlacken - Prävention im allgemeinen expliziter aufführen.
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Allegemein neu schreiben, sie ist nicht mehr zeitgemäß in ihrer Art der Formulierung
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steht das nicht bereits so drinnen?
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Stimmenenthaltungen abschaffen
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Soll so bleiben wie bisher
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