AndreasGinger
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Einführung eines verbindlichen Organisationshandbuches für Gliederungen nach einer BJR-einheitlichen Grundstruktur vergleichbar der Grundsatz-Geschäftsordnung.
§ 14 Aufgabenverteilung Die interne Aufgabenverteilung innerhalb des Stadt-/Kreisjugendrings ist im Organisationshandbuch festgelegt. Dieses basiert auf dem…
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Die Frage ist auch, wie die Öffentlichkeit von den Sitzungen und den dabei behandelten Themen überhaupt erfährt (bzw. erfahren muss)?
Vorschlag, Idee: Die Einladungen (inkl. der Tagesordnung) der Sitzungen des…
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Pro Öffentlichkeit
ggf. Anlehnung an die Bayerische Gemeindeordnung (Streiche Gemeinderat setze Vorstand)
§ 35 (1) Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl…
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Wer nach § 13 (2) als - Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r - anderes Vorstandsmitglied die Gesamtverantwortung trägt, muss m.E. voll geschäftsfähig und somit auch volljährig sein.
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