KJRMuenchenStadt
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Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):
Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.
Begründung: Jugendarbeit…
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Änderungsantrag § 35 Abs. 6 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):
Die Sitzungen des Vorstandes sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.
Begründung: Jugendarbeit…
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Änderungsantrag § 35 Abs. 2 (Ergänzungen fett; Streichungen ~~):
Der/Die Vorsitzende vertritt den Stadt‑/Kreisjugendring nach innen und außen und trägt die Gesamtverantwortung. Der/Die Vorsitzende wird im Falle seiner/ihrer Verhinderung…
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Ergänzungsantrag § 31 Abs. 2 g neu:
Einräumung eines zeitlich begrenzten Stimmrechtes für Sprecher_innen von Jugendgruppen, die sich vor oder im Aufnahmeprozess in den BJR befinden.
Begründung:
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Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 g neu:
zwei gewählte Sprecher_innen aktiver Jugendgruppen, die sich vor oder im Aufnahmeprozess in den BJR befinden
Begründung:
Der BJR ist offen…
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Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 f neu:
zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Studierenden, wenn sich in der Gebietskörperschaft der Stadt- und Kreisjugendringe eine Hochschule befindet.
Begründung: Es besteht…
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Ergänzungsantrag § 30 Abs. 2 e neu:
zwei gewählte Sprecher_innen der Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler.
Begründung:
Es besteht ein großes jugendpolitisches Interesse die Interessensvertretung der Schülerinnen…
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Änderungsantrag § 17 Abs 7 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)
Die Sitzungen des Landesvorstands sind in der Regel ~~nicht~~ öffentlich. Durch Beschluss kann die Nichtö~~Ö~~ffentlichkeit hergestellt werden.
Begründung:…
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Ergänzungsantrag § 12 g neu:
eine_n Vertreter_in der Interessensvertretung der Studierenden. Diese_r Vertreter_in wird durch die Landes-ASten-Konferenz Bayern gewählt.
Begründung:
Es besteht analog zu den VJM ein…
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Ergänzungsantrag § 12 g neu:
eine_n Vertreter_in der Interessensvertretung der Studierenden. Diese_r Vertreter_in wird durch die Landes-ASten-Konferenz Bayern gewählt.
Begründung:
Es besteht analog zu den VJM ein…
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Ergänzungsantrag § 12 f neu:
eine_n Vertreter_in der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler. Diese_r Vertreter_in wird durch die Arbeitstagung der außerschulischen Interessensvertretung der Schülerinnen und Schüler gewählt.
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Änderungsantrag § 6 Abs. 4a (Ergänzungen fett; Streichungen ~~)
Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~…
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Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 Satz 2 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)
Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab…
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Änderungsantrag zu § 6 Abs. 3 Satz 2 (Ergänzungen fett, Streichungen ~~)
Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab…
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Änderungsantrag § 4 Abs. 1 (Streichung ~~):
Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch…
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Ergänzungsantrag zu § 3 Abs. 1 d (Ergänzung fett):
die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit…
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Finden wir wichtig!
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Durch die sonst stringente Verwendung der Begriffe Jugendgruppe und Jugendverband im Wortlaut des § 12 SGB VIII in der Satzung des BJR ist diese Ergänzung sinnvoll und notwendig. Der §12…
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Paragraph 6 Abs 4 a
Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~ Der Hauptausschuss erstellt hierzu…
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Paragraph 6 Abs 4 a
Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendgruppen oder Jugendverbände einer Sammelvertretung bedürfen. ~~Über die Anwendung des Grundsatzes entscheidet der Hauptausschuss.~~ Der Hauptausschuss erstellt hierzu…
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Fehlt eine Jugendgruppe oder Jugendverband zweimal in Folge und würde somit bei einem weiteren Fehlen das Vertretungsrecht ab der übernächsten Sitzung verlieren, so muss der Stadt-, Kreis- oder Bezirksjugendring unverzüglich…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Änderungsvorschlag Paragraph 4 Abs.1
Änderung Paragraph 4 Abs. 1
Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht…
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Änderung Paragraph 4 Abs. 1
Mitglied des Bayerischen Jugendrings kann jede Jugendgruppe oder Jugendverband ~~(im Sinne eines Zusammenschlusses mehrerer Gruppen)~~ in Bayern werden, unabhängig von ihrer bzw. seiner Rechtsform. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht…
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Paragraph 3 Abs. 1 d:
die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendverbände und…
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Paragraph 3 Abs. 1 d:
die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendverbände und…
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Paragraph 3 Abs. 1 d:
die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendverbände und…
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Paragraph 3 Abs. 1 d:
die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden zu vertreten und die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendverbände und…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Die Mitgliedschaft im BJR niederschwelliger gestalten und breiter aufstellen, die demokratische Mitwirkung stärken an
Der BJR öffnet sich weiter für neue Organisationsformen demokratisch selbstorganisierter Jugendarbeit und ermöglicht eine breite demokratische Beteiligung möglichst vieler junger Menschen an seinen Strukturen. Dadurch kommen wir unserem Vertretungsanspruch (alle…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Parität zwischen Gliederungen und Landesverbänden herstellen
Die Zusammensetzung des Hauptausschusses besteht paritätisch aus Delegierten der Gliederungen und Delegierten der Landesverbände.
Konkretisiert bedeutet dies:
• Den örtlichen und bezirklichen Gliederungen (STJR, KJR, BezJR) werden mehr…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Parität zwischen Gliederungen und Landesverbänden herstellen an
Die Zusammensetzung des Hauptausschusses besteht paritätisch aus Delegierten der Gliederungen und Delegierten der Landesverbände.
Konkretisiert bedeutet dies:
• Den örtlichen und bezirklichen Gliederungen (STJR, KJR, BezJR) werden mehr…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Größeren Gestaltungsraum bei der Aufgabenverteilung zwischen Vorstand – Hauptamt auf örtlicher Ebene ermöglichen an
Den Stadt- und Kreisjugendringen wird die Möglichkeit eingeräumt, den Kompetenzrahmen zwischen Vorstand und Geschäftsführung selbst regeln zu können. Dabei können sie auf die spezifischen örtlichen, organisatorischen und personellen Bedingungen Rücksicht…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe bearbeitete den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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KJRMuenchenStadt Großstadtjugendringe legte den Vorschlag Subsidiären Charakter der BJR Satzung und die Regelungskompetenz der dezentralen Organe stärken an
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Der BJR Landesvorstand soll nur dann aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen, wenn die untergeordneten Gliederungen nicht in der Lage sind, Entscheidungen eigenständig zu…
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