BJR
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Vertreter/-innen des BezJR sind in der Regel Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung, bei Vertreter/-innen des BJR sind es Mitglieder des Landesvorstands oder Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle (bspw. Geschäftsführung, Innenrevisor/-in, Justiziarin, Referent für…
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Bisher kann die Beschlussfähigkeit wegfallen, ohne dass sich Folgen daraus ergeben, da sie erst dann offiziell wegfällt, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellt. Unser Vorschlag…
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BJR diskutierte Paragraph 19 Abs. 2 neu
Gemeint ist eine Ergänzung. Delegiertenverzeichnis enthält nicht die Namen der Delegierten, sondern einen Überblick, welche Jugendorganisation wie viele Stimmen hat und damit auch die Gesamtzahl der Delegierten.
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BJR diskutierte Paragraph 10 Abs. 5
Hintergrund des § 10 Abs. 5 war, dass es früher kleinere Jugendringe mit relative wenig Jugendverbänden und damit auch wenig Delegierten gab. Bei einem großen Vorstand mit 9 Personen sollte…
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BJR diskutierte KJR_GO 20 Abs. 5
Mit Beschluss des letzten Hauptausschusses und der Genehmigung durch das Sozialministerium ist dies bereits der Fall: Stimmenthaltungen sind keine gültigen Stimmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der möglichen…
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04 Abs 2 Sammelvertetungen
Alt: Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Neu: Es gilt der Grundsatz auf BJR und BezJR- Ebene, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen.
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BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5
BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …
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BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5
BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 03
Sind die genannten Aufgabenfelder noch aktuell oder werden Ergänzungen gewünscht? Wo und welche?
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BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5
BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04 Abs. 2
BJR: Präzisierung der Benachrichtigung bei drohendem Verlust des Vertretungsrechts
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 08 Abs. 2
BJR: Vertretungsvollmacht der Gliederungen als klare Vollmacht im Sinne des Zivilrechts definieren und Einschränkungen der Vertretungsmacht festlegen (§ 15);
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Protokollführung extra benennen? Könnte auch so funktionieren
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 02
BJR: Ergänzung um Regelung zur Aufwandsentschädigung (wenn aus steuerlichen Gründen erforderlich)
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BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 04 Abs. 5
BJR: Wird die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung, die für die Verdoppelung der Delegiertenzahl gem. § 10 Abs. 5 der Satzung maßgebend ist, …
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 07 Abs. 2
BJR: Definition und Präzisierung von Ausschlussgründen
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 05 Abs. 3
BJR: Klarere Formulierung der Unabhängigkeit vom Erwachsenenverband
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 06 Abs. 2
BJR: Verlagerung des Feststellungsbeschlusses/Empfehlung auf Aufnahme in den SJR/KJR-Vorstand; die Vollversammlung wird darüber in Kenntnis gesetzt;
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 08
BJR: Definition einer Differenzierung der Gliederungen nach Größe/Haushalts-Volumen/Anzahl der Beschäftigten
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BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 05 Abs. 4
BJR: Definitionen für Jugendverband und andere Jugendorganisationen überprüfen
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