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BJR

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  • BJR legte die Seite Paragraph 04 an
  • BJR legte die Seite Paragraph 03 an
  • BJR legte die Seite Paragraph 02 an
  • BJR legte die Seite Paragraph 01 an
  • BJR löschte Bayerischer Jugendring Satzungsänderung
  • BJR bearbeitete Bayerischer Jugendring Satzungsänderung
  • BJR bearbeitete den Vorschlag BJR_GO 9 Abs. 2

    Wenn sich das (s. 9.3) bei

    *- Antrag auf Schluss der Debatte

    *- Antrag auf Schluss der Rednerliste und

    *- Antrag auf Begrenzung der Redezeit

    auf…

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  • Es ist zwar erwünscht, dass auch die Mitglieder einer Sammelvertretung, die gerade kein Stimmrecht haben, anwesend sind. Aber das ist in der Satzung nicht berücksichtigt. Deshalb diese Ergänzung.

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  • Gemeint war in jedem Fall eine Übersicht, aus der hervorgeht, wie viele Stimmen welche Jugendorganisation hat (ohne die Nennung der Namen der Delegierten). Ob man das dann Delegiertenverzeichnis oder Delegiertenschlüssel…

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  • BJR diskutierte KJR_GO 21 Abs. 3

    Neu ist der Bezirksjugendring, damit die auch Bescheid wissen.

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  • BJR diskutierte KJR_GO 13

    Vertreter/-innen des BezJR sind in der Regel Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung, bei Vertreter/-innen des BJR sind es Mitglieder des Landesvorstands oder Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle (bspw. Geschäftsführung, Innenrevisor/-in, Justiziarin, Referent für…

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  • BJR diskutierte KJR_GO 10

    Bisher kann die Beschlussfähigkeit wegfallen, ohne dass sich Folgen daraus ergeben, da sie erst dann offiziell wegfällt, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit stellt. Unser Vorschlag…

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  • Gemeint ist eine Ergänzung. Delegiertenverzeichnis enthält nicht die Namen der Delegierten, sondern einen Überblick, welche Jugendorganisation wie viele Stimmen hat und damit auch die Gesamtzahl der Delegierten.

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  • BJR diskutierte Paragraph 10 Abs. 5

    Hintergrund des § 10 Abs. 5 war, dass es früher kleinere Jugendringe mit relative wenig Jugendverbänden und damit auch wenig Delegierten gab. Bei einem großen Vorstand mit 9 Personen sollte…

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  • BJR diskutierte KJR_GO 20 Abs. 5

    Mit Beschluss des letzten Hauptausschusses und der Genehmigung durch das Sozialministerium ist dies bereits der Fall: Stimmenthaltungen sind keine gültigen Stimmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der möglichen…

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04 Abs 2 Sammelvertetungen

    Alt: Es gilt der Grundsatz, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen. Neu: Es gilt der Grundsatz auf BJR und BezJR- Ebene, dass gleichgeartete Jugendorganisationen einer Sammelvertretung bedürfen.

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 03

    Sind die genannten Aufgabenfelder noch aktuell oder werden Ergänzungen gewünscht? Wo und welche?

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04 Abs. 2

    BJR: Präzisierung der Benachrichtigung bei drohendem Verlust des Vertretungsrechts

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 08 Abs. 2

    BJR: Vertretungsvollmacht der Gliederungen als klare Vollmacht im Sinne des Zivilrechts definieren und Einschränkungen der Vertretungsmacht festlegen (§ 15);

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 09

    Protokollführung extra benennen? Könnte auch so funktionieren

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 02

    BJR: Ergänzung um Regelung zur Aufwandsentschädigung (wenn aus steuerlichen Gründen erforderlich)

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 04 Abs. 5

    BJR: Wird die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung, die für die Verdoppelung der Delegiertenzahl gem. § 10 Abs. 5 der Satzung maßgebend ist, …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 07 Abs. 2

    BJR: Definition und Präzisierung von Ausschlussgründen

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 05 Abs. 3

    BJR: Klarere Formulierung der Unabhängigkeit vom Erwachsenenverband

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 06 Abs. 2

    BJR: Verlagerung des Feststellungsbeschlusses/Empfehlung auf Aufnahme in den SJR/KJR-Vorstand; die Vollversammlung wird darüber in Kenntnis gesetzt;

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 08

    BJR: Definition einer Differenzierung der Gliederungen nach Größe/Haushalts-Volumen/Anzahl der Beschäftigten

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 05 Abs. 4

    BJR: Definitionen für Jugendverband und andere Jugendorganisationen überprüfen

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04

    BJR: Sammelvertretungen in Sammelstimmrecht umbenennen; Vertretungsrecht bzw. -pflicht besteht, lediglich die Stimmenzahl ist begrenzt; Kriterien für die Gleichartigkeit überprüfen (v.a. in Erläuterungen)

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  • Über mehrere Jahre gab es einen Diskussionsprozess, ob bzw. wie die Prävention sexueller Gewalt in die Satzung des BJR aufgenommen werden soll. Eine entsprechende Bestimmung findet sich im Beschluss "Maßnahmenkatalog…

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 07

    BJR: dritter Spiegelstrich: - Gäste mit Rederecht gem. § 10 Abs. 6 der BJR-Satzung

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BJR_GO 09 Abs. 2

    BJR: Als Anträge zur Geschäftsordnung sind unter anderen zulässig:

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BJR_GO 03

    BJR: Regelung wenn Beschlussfähigkeit während der Sitzung wegfällt (bpsw. sobald dies feststeht, können keine Beschlüsse mehr gefasst werden, da dazu die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt werden muss)

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BezJR_GO 08

    BJR: Regelung wenn Beschlussfähigkeit während der Sitzung wegfällt (bpsw. sobald dies feststeht, können keine Beschlüsse mehr gefasst werden, da dazu die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt werden muss)

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag KJR_GO 03 Abs. 5

    BJR: Der Stadt-/Kreisjugendring-Vorstand richtet entsprechend § 10 Abs. 6 a) der Satzung …

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 04 Abs. 2 Sammelvertretungen

    Sammelvertretungen - Streichung der letzten zwei Sätze - jeder Verband mindestens eine volle Stimme

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BezJR_GO 07

    Protokollführung extra benennen? Könnte auch so funktionieren

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BezJR_GO 05 neu

    BJR: Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung des Bayerischen Jugendrings haben gleichgeartete Jugendorganisationen eine Sammelvertretung einzugehen. Maßgeblich für die Anwendung der Sammelvertretung sind die Regelungen durch den Hauptausschuss.

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 20 Abs. 2 e)

    BJR: streichen und zu § 23 Aufgaben des Vorstands hinzufügen (siehe auch § 6 Abs. 2)

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 20 Abs. 2 e)

    BJR: streichen und zu § 23 Aufgaben des Vorstands hinzufügen (siehe auch § 6 Abs. 2)

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 20 Abs. 2 e)

    BJR: streichen und zu § 23 Aufgaben des Vorstands hinzufügen (siehe auch § 6 Abs. 2)

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  • BJR diskutierte BezJR_GO 11

    Ja das ist stimmt, deshalb habe ich den Vorschlag nun berichtigt.

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  • BJR bearbeitete den Vorschlag BezJR_GO 11

    BJR: Vertreter/-innen des Bayerischen Jugendrings haben Rederecht

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  • BJR löschte den Vorschlag Paragraph 19 Abs. 3
  • BJR bearbeitete den Vorschlag Paragraph 11 Abs. 2 e)

    BJR: streichen und zu § 14 Aufgaben des Vorstands hinzufügen (siehe auch § 6 Abs. 2)

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  • BJR legte den Vorschlag BJR_GO 10 an

    Stimmenthaltungen als gültige Stimmen?

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  • BJR diskutierte BJR_GO 09 Abs. 2

    Ergänzung oder Einschränkung der vorgeschlagenen GO-Anträge?

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  • BJR legte den Vorschlag BJR_GO 09 Abs. 2 an

    BJR: Als Anträge zur Geschäftsordnung sind unter anderen zulässig:

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